Mittwoch, 12. Februar 2014

Roller und das Parken!!

Hallo Rollerfahrer!!

Heute hatte ich ein nettes Telefonat mit der Mitarbeiterin vom Ortnungsamt in Elmshorn. Es ging mir in der Hauptsache darum zu erfahren wie ich zukünftig Parkscheine am Roller befestigen soll.

Hier also die Antworten:

Da es sich bei einem (50ccm) Roller um ein Kraftfahrzeug handelt ist man verpflichtet Parkgebüren zu bezahlen. Man darf den Roller keinesfalls auf Gehwegen, an Fahradständern oder gar in einer Fußgängerzone abstellen. (lt.der Ordnungshüterin!!)
Man hat also die gleichen Rechte und Pflichten wie ein PKW-Fahrer.
(Ich bin ja mal auf die blöden Gesichter der Autofahrer gespannt, wenn ich meinen Roller auf einen "Autoparkplatz" stelle und somit eine Parkmöglichkeit belege. :-o

Wenigstens gibt es eine, in meinen Augen auch sinnvolle, Praktik den Parkschein nicht am Roller anzubringen und somit zu riskieren das er geklaut wird.
In Elmshorn kann man den Parkschein auch mitführen und sollte man ein "Knöllchen" bekommen später vorzeigen. Das Bußgeldverfahren wird dann eingestellt.

... Fortsetzung folgt!!!

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